Wann können Sie sich behandeln lassen?

Eine logopädische Behandlung muss immer von einem Arzt verordnet werden.
Das Rezept bringen Sie bitte zur ersten Behandlung mit.
Bitte achten Sie darauf, dass das Rezept nicht älter als 14 Tage alt sein darf!

Kassenpatienten

Sie benötigen ein Rezept eines Arztes ihrer Wahl, in der Regel Haus-, HNO-, Kinder-, Zahnarzt, Kieferorthopäde oder Neurologe.

Neuregelung der Heilmittelrichtlinien

Seit dem 1.7.2011 gelten neue Heilmittelrichtlinien. Das sind Vorgaben der Krankenkassen, nach denen sich Ihr Arzt bei der Ausstellung von Rezepten für Logopädie richten muss. Die Heilmittelrichtlinien regeln für bestimmte Diagnosen/Störungsbilder die Anzahl der Behandlungen.
Sollten über diese Anzahl hinaus weitere Therapien notwendig sein, müssen Sie sich erneut beim Arzt vorstellen und ein neues Rezept ausstellen lassen, welches dann allerdings außerhalb des Regelfalles liegt und von der Krankenkasse genehmigt werden muss.

Heimittelkatalog Logopädie online: www.heilmittelkatalog.de

Privatpatienten

Sie benötigen ein Privatrezept Ihres Arztes.